Aufhebung der Industriezölle – das musst du als Unternehmer*in wissen

Zolltarife Schweiz

Aufhebung der Industriezölle – das musst du als Unternehmer*in wissen

Wissen

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Aufhebung der Industriezölle in Kraft. Mit der Aufhebung der Industriezölle wurde auch die Zolltarifstruktur für Industrieprodukte vereinfacht, wodurch administrative Aufwände zusätzlich verringert werden sollen.

Die Aufhebung der Industriezölle stärkt den Wirtschafts- und Industriestandort Schweiz. Der realisierte Wohlfahrtsgewinn wird auf rund 860 Mio. CHF geschätzt. Während früher die heimische Industrie durch Zölle vor der ausländischen Konkurrenz geschützt werden sollte, verteuern diese heute die Beschaffung von Vormaterialien aus dem Ausland. Dank den wegfallenden Zollabgaben und den damit einhergehenden administrativen Erleichterungen bei den Zollverfahren profitieren Unternehmen in der Schweiz von günstigeren Vorleistungen und können damit ihre Produktionskosten senken.

 

Schweizer Volkswirtschaft wird gestärkt

Da die Schweizer Volkswirtschaft stark in globale Wertschöpfungsketten eingebunden ist, stärkt die Massnahme ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die Handelsbeziehungen werden insgesamt effizienter und der Wettbewerb wird gestärkt. Konsumentinnen und Konsumenten profitieren ebenfalls von der Massnahme, da beim Import von diversen Gebrauchsgütern, so beispielsweise für Autos, Fahrräder, Körperpflegeprodukte, Haushaltsgeräte oder Kleider, auch heute noch Zölle anfallen. In Branchen mit funktionierendem Wettbewerb werden die Einsparungen an die Konsumierenden weitergegeben. Die Weitergabe wird durch ein Monitoring geprüft.

Industrieprodukte können also seit dem 1. Januar 2024 zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Für Einfuhren von Industrieprodukten, bei denen zum Zeitpunkt der Einfuhr feststeht, dass sie in der Schweiz verbleiben bzw. hier konsumiert werden, ist man daher nicht mehr auf die Nutzung von Freihandelsabkommen (FHA) oder des Allgemeinen Präferenzensystems zugunsten der Entwicklungsländer (APS/GSP) angewiesen. Damit fällt die Vorlage von präferenziellen Ursprungsnachweisen für diese Waren weg, um zollfrei in die Schweiz einzuführen.

Trotz des Wegfalls der Zölle auf Industrieprodukte ist es unter Umständen weiterhin notwendig, bei der Einfuhr von Industrieprodukten einen Ursprungsnachweis einzuholen. Und zwar dann, wenn mit dem Vormaterial kumuliert oder die Ware in unverändertem Zustand mit Ursprungsnachweis wieder ausgeführt wird. Falls man die Ursprungskumulation exportseitig nutzen will, ist man bei der Einfuhr der betroffenen Waren weiterhin auf die Ursprungsnachweise des Lieferanten, sog. Vorursprungsnachweise angewiesen.

 

Weiterführende Informationen dazu findest du hier: