Das revidierte Schweizer Patentgesetz

Das revidierte Schweizer Patentgesetz

Wissen

Durch die Gesetzesrevision wird das Schweizer Patent zeitgemässer und deren Prüfung internationalen Standards angepasst. Damit wird eine Stärkung des Schweizer Patents und ein schlankerer Beschwerdeweg erreicht. Das neue Gesetz tritt am 1.1.2027 in Kraft.

Christian Moser Nikles  ist seit 12 Jahren Patentexperte beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum IGE. Während des be-smarter Webinars hat er viele Unternehmer*innen Fragen zu den Änderungen beantwortet und Sinn und Zweck des revidierten Patenterfahren erläutert.

So läuft eine Patentanmeldung ab

Ein Patent entsteht nicht von heute auf morgen. Der Weg vom ersten Einreichen bis zur Erteilung erstreckt sich über mehrere Jahre, und es lohnt sich, die einzelnen Schritte zu kennen.

Am Anfang steht die Anmeldung. Du reichst deine Erfindung beim IGE ein, am besten mit dem Anmeldformular auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder neu auch auf Englisch. Mit der Anmeldung erhältst du eine Anmeldenummer und dein Anmeldedatum.  Dies legt fest, ab wann dein Schutz gilt («patent pending») , und gibt dir zwölf Monate Zeit, auf derselben Grundlage auch in anderen Ländern Schutz zu beantragen.

Innerhalb der ersten achtzehn Monate schliesst das IGE die Recherche ab und publiziert diese zusammen mit deiner Anmeldung. Das Ergebnis ist eine erste, rechtlich nicht bindende Einschätzung, ob deine Erfindung neu und erfinderisch ist. Ab diesem Zeitpunkt ist deine Anmeldung für alle unter “Swissreg” einsehbar.

Nach rund zwei bis vier Jahren beginnt die eigentliche Prüfung. Hier entscheidest du, ob du eine Teilprüfung oder eine Vollprüfung möchtest. Die Teilprüfung überprüft, ob die Anmeldung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, zieht Neuheit und erfinderische Tätigkeit nicht in Betracht. Die Vollprüfung geht tiefer und entspricht dem internationalen Standard. Am Ende dieses Verfahrens, sofern alle Anforderungen erfüllt sind, wird das Patent erteilt

Patente können maximal 20 Jahre aufrecht erhalten bleiben. Für zwei Branchen gilt eine Ausnahme: Pharma- und Pflanzenschutzunternehmen können den Schutz unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu fünf Jahre verlängern, weil zwischen Anmeldung und Marktzulassung in diesen Bereichen erfahrungsgemäss sehr viel Zeit vergeht. Alle Prozessschritte im Detail findest du am Ende dieses Blogs.

Was sich konkret ändert per 2027

  • neu bis zu 15 Patentansprüche inkludiert
  • die Patentanmeldung kann auf Deutsch, Französisch, Italienisch und neu auf Englisch eingereicht werden
  • die Recherche zur Anmeldung ist neu obligatorisch und wird nach 18 Monaten publiziert
  • Du hast die Wahl zwischen Teil- oder Vollprüfung (nach 2-4 Jahren)
  • Die Kosten ändern sich

Der vielleicht grösste Unterschied zur heutigen Praxis liegt bei der Recherche. Bisher war sie freiwillig, ab 2027 ist die Recherche obligatorisch. Jede neue Patentanmeldung wird automatisch recherchiert, und das Ergebnis 18 Monate nach der Anmeldung zusammen mit der Anmeldung publiziert. Das bedeutet, dass nicht nur die anmeldende Person früh erfährt, wie gut die Chancen auf ein rechtbeständiges Patent stehen, sondern dass dies auch für Mitbewerber*innen, Investor*innen und die Öffentlichkeit einsehbar ist.

Parallel dazu eröffnet das neue Gesetz eine Wahl, die es bisher nicht gab: Anmeldende können zwischen einer Teilprüfung und einer Vollprüfung entscheiden. Die Teilprüfung entspricht der bisherigen Praxis und überprüft nicht, ob eine Erfindung tatsächlich neu und erfinderisch ist. Die Vollprüfung geht weiter und entspricht dem internationalen Standard: Neuheit und erfinderische Tätigkeit werden explizit geprüft. Ein Patent, das die Vollprüfung besteht, hat  mehr Gewicht gegen eine Anfechtung. Eine Anfechtung ist aber immer möglich. Kommt es zu einem Rechtsstreit, entscheidet das Gericht. Haftung und Risiko sind immer und ausschliesslich beim Patenthalter. 

Die Anzahl der enthaltenen Patentansprüche (Definitionen des beanspruchten Schutzumfangs) steigt von zehn auf fünfzehn, und Anmeldungen können neu auch auf Englisch eingereicht werden, ohne dass eine vollständige Übersetzung nachgeliefert werden muss.

Kosten für ein Schweizer Patent ab 2027

  • Anmeldung CHF 200.00
  • Recherche CHF 500.00
  • Prüfung wahlweise CHF 400.00 (Teilprüfung) oder CHF 700.00 (Vollprüfung)
  • Jahresgebühren ab 3. Jahr (CHF 90.00 im ersten Jahr und dann progressiv ansteigend → siehe Kosten)

Die Jahresgebühren werden neu bereits ab dem dritten Jahr statt bisher ab dem vierten erhoben. Die antragsstellende Person bzw. die patenthaltende Person hat immer die Wahl gestellte Rechnungen (fristgerecht) zu begleichen oder nicht. Eine Nichtzahlung kommt der Aufgabe des Patents gleich und der Anspruch entfällt.

Wichtige Infos für hängige Anmeldungen

Hängige Anmeldungen, bei denen die Prüfgebühr noch nicht bezahlt wurde, werden im 2027 nach dem neuen Recht geprüft. (Die Rechnung für die Prüfung wird vom IGE nach zirka zwei Jahren verschickt.)

Das bedeutet, dass die neu obligatorische Recherche nachgeholt wird und du kannst wählen, ob du eine Teil- oder Vollprüfung möchtest. Wer dagegen noch vor dem 1. Januar 2027 unter dem altem Recht abschliessen möchte, muss das IGE rechtzeitig (bis am  30.09.2026) kontaktieren. Oder es kann eine beschleunigte Prüfung zu einem Aufpreis von 200 Franken beantragt werden. Die Prüfgebühr muss in beiden Fällen bis Dezember 2026 bezahlt werden.


Kontaktiere das IGE 

Mehr Informationen zum revidierten Patentgesetz und zu den Übergangsmöglichkeiten findest du auf der Website des IGE. Das Contact Center ist unter 031 377 77 77 oder info(at)ipi.ch erreichbar. Wenn du ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz führst und konkrete Fragen zu deiner Situation hast, kannst du dir ausserdem direkt beim IGE eine IP-Info per online Formular buchen. Das ist ein kostenloses, halbstündiges Informations- und Orientierungsgespräch mit einer Fachperson vom IGE.


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ANHANG
Alle Prozessschritte zur Erlangung eines Schweizer Patents im Detail

VOR DER ANMELDUNG

  • Erfindung geheim halten (jede Veröffentlichung vor Anmeldung vernichtet die Neuheit)
  • Patentierbarkeit prüfen: Erfindung muss neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein
  • Selbst recherchieren oder eine Recherche in Auftrag geben, um herauszufinden, ob die Erfindung bereits existiert)
  • Grundwissen zu Patenten und Hilfe zur Selbsthilfe: die IP Academy des IGE; bei Bedarf professionelle Unterstützung suchen für die Anmeldung: das IP-Beratungsnetzwerk
  • Schutzstrategie festlegen: Schweiz allein oder auch international? Welche Länder?

ANMELDUNG

  • Anmeldedokumente erstellen: Titel, Beschreibung, Patentansprüche (max. 15), Zusammenfassung, Erfinderbenennung
  • Sprache wählen: Deutsch, Französisch, Italienisch oder neu (ab 2027) Englisch
  • Anmeldung einreichen beim IGE (online oder per Post)
  • Gebühren bezahlen: 200 CHF Anmeldegebühr + 500 CHF obligatorische Recherchegebühr (ab 2027)
  • Prioritätsdatum wird festgelegt (Datum = Start der 20-jährigen Schutzdauer)

HÄNGIGE ANMELDUNG (bis ca. 18 Monate)

  • Formalprüfung durch IGE: Vollständigkeit der Dokumente
  • Obligatorische Recherche durch IGE (Aufwand ca. 2-3 Tage, Ergebnis innerhalb ca. 1 Jahr)
  • Rechercheresultat/Stellungnahme: erste Einschätzung zur Neuheit (nicht rechtlich bindend, aber wichtige Information)
  • (optional, innerhalb 12 Monate) Auslandsschutz beantragen auf Basis des Prioritätsdatums: PCT-Anmeldung (international) oder Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) oder nationale Einzelanmeldungen
  • 18 Monate nach Anmeldung: Publikation der Anmeldung + Recherchebericht auf swissreg.ch (öffentlich sichtbar für alle)

PRÜFUNG (2+ Jahre nach Anmeldung)

  • Einladung zur Bezahlung der Prüfgebühr durch IGE
  • Wahl treffen: Teilprüfung (400 CHF) oder Vollprüfung (700 CHF)
    • Teilprüfung: formale/gesetzliche Anforderungen, keine Prüfung von Neuheit/Erfinderischer Tätigkeit
    • Vollprüfung: zusätzlich Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft (internationaler Standard)
  • (optional) Beschleunigte Prüfung beantragen (+200 CHF Aufpreis)
  • Sachprüfung: iterativer Prozess zwischen Prüfer*in und Anmelder (Dauer offen)
  • Allenfalls Mängel beheben (ohne Inhalt der ursprünglichen Unterlagen zu erweitern)
  • Patenterteilung (wenn alle Anforderungen erfüllt)

NACH DER ERTEILUNG

  • Eintragung im Schweizer Patentregister (swissreg.ch)
  • Produkte dürfen als patentgeschützt gekennzeichnet werden (z.B. «CH Patent 12345» oder «pat. pend.»)
  • Ab 3. Jahr: jährliche Jahresgebühren fällig fällig (CHF 90.00 progressiv steigend)
  • Patent verwerten: Lizenzierung, Verkauf, Nutzung als strategisches Instrument
  • Patent durchsetzen bei Verletzungen (Klage vor Patentgericht)
  • Registereintrag laufend aktuell halten
  • (optional, nur Pharma/Pflanzenschutz) Ergänzendes Schutzzertifikat beantragen: verlängert Schutz um max. 5 Jahre
  • Nach 20 Jahren: Patent erlischt automatisch, Erfindung wird Allgemeingut