Founder Vesting, Liquidationspräferenz und Anti-Dilution einfach erklärt - Michel Kertai

Michel Kertai, embark.law

Founder Vesting, Liquidationspräferenz und Anti-Dilution einfach erklärt - Michel Kertai

Wissen

Michel Kertai ist VC & Startup-Anwalt und Gründer von EMBARK.LAW. Als Anwalt für High-Growth-Startups in der Schweiz und den USA kennt er sich mit den zentralen Deal-Terms bei der Startup-Finanzierung bestens aus und verrät, was es dabei zu beachten gilt.

Im Rahmen der kostenlosen be-smarter Eventreihe beleuchten Expert*innen aus den unterschiedlichsten Bereichen zentrale Themen rund um das Unternehmertum, um (Jung-)Unternehmer*innen auf ihrem Weg zu unterstützen. Die wichtigsten Tipps aus dem Online-Event rund ums Thema Startup-Finanzierung mit Michel Kertai fassen wir hier zusammen.

Bei der Startup-Finanzierung sind drei Deal-Terms besonders wichtig: Founder Vesting, Liquidation Preference und Anti-Dilution. Was diese Begriffe genau bedeuten und warum es wichtig ist, diese zu verstehen, erfährst du in diesem Beitrag. 

 

Founder Vesting bei der Startup-Finanzierung

Der Erfolg eines Startups hängt nicht nur von der Geschäftsidee ab, sondern vor allem auch vom Gründer*innen-Team. Denn es sind die Gründer*innen eines Unternehmens, welche mit ihrer Passion für die Idee dafür sorgen, dass diese zum Fliegen kommt. Dies ist besonders am Anfang beim Aufbau eines Startups zentral, wenn das Team noch klein ist. Ziehen alle am selben Strang und in dieselbe Richtung, kann Grosses entstehen. Entscheidet sich jedoch eine Person, das Startup zu verlassen, kann dies erhebliche Folgen für das Startup haben.

Deswegen ist es zentral, ganz am Anfang gewisse Spielregeln zu definieren. Dazu gehört beispielsweise das Founder Vesting. Die Gründer*innen gehen für eine definierte Zeit (meistens zwischen 2-5 Jahren) die Verpflichtung ein, für das Unternehmen tätig zu sein. Hält die Person die Verpflichtung nicht ein, muss sie ihre Firmenanteile zurückgeben. Je länger also eine Person beim Unternehmen verbleibt und mithilft, den Unternehemenswert zu steigern, desto mehr ihrer Anteile stehen ihr zur freien Verfügung zu.

Versäumt es ein Startup, dass Aktien abverdient werden müssen, kann sich dies beim Ausscheiden einer Person aus dem Unternehmen negativ auswirken. Verlassen beispielsweise zwei der drei Firmengründer*innen nach kurzer Zeit das Unternehmen ohne dass ihre Aktien mit einem Vesting belegt sind, dürfen sie sämtliche Anteile behalten. Diese Aktien werden damit zu «dead equity»: Sie gehören einer Person, die sich nicht mehr für das Startup einsetzt.

 

Liquidationspräferenz beim Verkauf des Unternehmens

Die Liquidationspräferenz legt fest, wie der Erlös beim Verkauf des Unternehmens aufgeteilt wird. Ohne Liquidationspräferenz wird der Erlös des Unternehmens anteilsmässig auf alle Aktieninhaber*innen verteilt. Wird das Startup beispielsweise für 1'000'000 Schweizer Franken verkauft und die Gründerin hält 80% des Startups und eine Investorin 20%, erhält die Gründerin 800'000.- und die Investorin 200'000.-. Hat die Investorin vor drei Jahren 500'000.- in das Startup investiert, geht sie nun mit einem Minus von 300'000.- aus diesem Deal hervor während die Gründerin ein fettes Plus erzielt.

Um sich davor zu schützen, bestehen Investor*innen oftmals auf eine Liquidationspräferenz. Mit einer einmaligen Liquidationspräferenz erhalten die Investor*innen zuerst ihr investiertes Geld zurück. In unserem Beispiel könnte sich die Investorin durch eine Liquidationspräferenz absichern und sicherstellen, dass sie bei einer Liquidation mindestens ihr investiertes Geld zurückerhält. Vom Erlös von 1'000'000.- erhielte sie somit 500'000.- und die Gründerin «nur» die restlichen 500'000.-.

 

Anti-Dilution-Klausel oder der Verwässerungsschutz

Investierte Investor*innen sind in der Regel daran interessiert, dass ihre Firmenanteile bei weiteren Finanzierungsrunden nicht überproportional an Wert verlieren und schützen sich deswegen oftmals mit der Anti-Dilution- oder Verwässerungsschutz-Klausel. Findet eine neue Finanzierungsrunde zu einer höheren Unternehmensbewertung statt, erhalten neue Investor*innen für dieselbe Investition verhältnismässig weniger Firmenanteile als bereits investierte Investor*innen. Ist die Unternehmensbewertung bei einer neuen Finanzierungsrunde jedoch tiefer, verlieren die prozentualen Unternehmensanteile bereits investierter Investor*innen überproportional an Wert.

Besteht die Anti-Dilution-Klausel, heisst das konkret, dass bereits investierte Investor*innen bei einer weiteren Finanzierungsrunde zusätzliche Unternehmensanteile erhalten. Dadurch sind sie besser geschützt und ihre Firmenanteile verlieren nicht überproportional an Wert.

 

Weitere Informationen rund um die Startup-Finanzierung findest du auf: embark.law